Das Proporzsystem: Wenn (fast) alle in der Regierung sitzen

Am 29. September wählt Oberösterreich einen neuen Landtag und bekommt damit auch eine neue Landesregierung. Dank des Proporzsystems werden darin wieder (fast) alle Parteien vertreten sein. Doch wie funktioniert das eigentlich?

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Soziale Medien: ein Gewinn für die Demokratie?

Die österreichischen Landtagsabgeordneten sehen in den sozialen Medien mehrheitlich einen wichtigen Bestandteil der modernen Demokratie. Gleichzeitig beklagen viele von Ihnen, dass soziale Medien die politische Debatte banalisieren und die Trennung von Berufs- und Privatleben erschweren. Die ADL-Abgeordnetenbefragung gibt erstmals einen Einblick in das Verhältnis der Landtagsabgeordneten zu den sozialen Medien Facebook, Instagram und Twitter. Was für Auswirkungen hat die politische Nutzung dieser Kanäle für die Bürger*innen?

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COVID-19 trifft auf Gesundheitspolitik

Die Corona-Krise hat weitreichende Auswirkungen auf die heimische Gesundheitspolitik mit sich gebracht: Komplexe Kompetenz- und Zuständigkeitsstrukturen wurden herausgefordert und die Versäumnisse der Digitalisierung wurden sichtbar.

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Stadt und Land und alles dazwischen

Vermeintliche und tatsächliche Gegensätze zwischen Stadt und Land werden (nicht nur) im politischen Kontext immer wieder bemüht. Dabei ist es nicht so eindeutig, was genau diese Begriffe beschreiben.

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Mehr Zuständigkeiten für Bund oder Bundesländer?

Trotz Zustimmung zum Prinzip des Föderalismus scheint dieser in Österreich reformbedürftig zu sein. In welche Richtung eine Reform gehen soll, darüber ist sich die Bevölkerung jedoch uneinig.

Hier geht’s zum Blog auf derstandard.at.

Effekte der Sozialversicherungsreform für die Gesundheitspolitik

Am 13. Dezember 2018 beschloss der Nationalrat in seiner letzten Sitzung vor der Winterpause die Strukturreform der Sozialversicherungen. Hauptziele dieser Reform, deren Maßnahmen im neuen Sozialversicherungs-Organisationsgesetz fixiert wurden, sind insbesondere Effizienzsteigerungen, Einsparungen, bessere Versorgungsleistungen sowie eine Harmonisierung der Leistungen für die PatientInnen. Der Blogbeitrag vom 29. November 2018 hat die zentralen Governance-Herausforderungen der österreichischen Gesundheitspolitik skizziert. Vor diesem Hintergrund diskutiert der aktuelle Beitrag nun, inwiefern die zentralen Reformmaßnahmen diese Governance-Herausforderungen adressieren.

Zentrale Maßnahmen

Die Krankenversicherung bildet auch nach der Reform neben der Pensions- und Unfallversicherung die dritte Säule der Österreichischen Sozialversicherung. Die Pensionsversicherungsanstalt (PV) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bleiben weiterhin bestehen. Die AUVA muss jedoch eine Reihe von Sparauflagen zu erfüllen und wird zukünftig nicht mehr für UnternehmerInnen zuständig sein.

Das bisher sehr breite Akteursspektrum in der Gesundheitspolitik wird durch die Strukturreform reduziert. Statt 21 Sozialversicherungsträgern wird es zukünftig nur noch fünf geben. Insbesondere drei Maßnahmen, die ab 1. April 2019 eingeleitet werden, sind hierbei zentral: Die neun Gebietskrankenkassen werden zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeführt. Bauern und Unternehmer werden in einer neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) gemeinsam vertreten sein. Weiters wird die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB) durch Zusammenlegung neu geschaffen. Durch Änderungen auf der Personal- und Strukturebene der Kassen soll zudem die Anzahl der Kassenfunktionäre und der Verwaltungsgremien deutlich reduziert und somit erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden.

Auch die Prinzipien der Pflichtversicherung, Solidarität und Selbstverwaltung bleiben mit der neuen Reform erhalten. Als Selbstverwaltungsorgan löst ein neu zu schaffender Dachverband der Sozialversicherungen den bisherigen Hauptverband ab. Er soll weniger FunktionärInnen umfassen und fortan vor allem eine koordinierende Aufgabe für die Sozialversicherungen übernehmen. Darüber hinaus wird der Einfluss der UnternehmerInnen- bzw. ArbeitgebervertreterInnen gegenüber den ArbeitnehmerertreterInnen in diesem Gremium gestärkt. Zudem werden die Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) und des Bundesministeriums für Finanzen im Dachverband ausgeweitet.

Herausforderungen

Da es sich insbesondere um eine Strukturreform der Kassen handelt, stehen vor allem strukturelle Veränderungen im Verwaltungsbereich, Einsparungen und eine österreichweite Vereinheitlichung der Kassenleistungen im Vordergrund. Positive Effekte für die Governance-Strukturen und zentralen Herausforderungen der österreichischen Gesundheitspolitik sind nur bedingt zu erwarten: So bleiben die hohen Koordinationserfordernisse sowohl auf Bundes- oder Bundesländerebene als auch zwischen Bund, Bundesländern und Krankenkassen weiterhin bestehen. Gerade die komplexe Verteilung von Kompetenzen, Finanzierungsstrukturen und Versorgungsstrukturen zwischen Bund, Bundesländern und Krankenkassen wird auch weiterhin eine zentrale Herausforderung in der österreichischen Gesundheitspolitik darstellen. Die einheitliche Beitragseinhebung durch die neue ÖGK sowie die bis 2021 geplante Leistungsharmonisierung könnten zur Vereinheitlichung der Versorgungsleistungen in Österreich beitragen. Ob auf diese Weise auch Verbesserungen in den Problembereichen ambulante Versorgung, Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Ausgleich regionaler, sozialer oder einkommensbezogener Unterschiede bei der Versorgung und/oder Inanspruchnahme von Leistungen erzielt werden, bleibt allerdings abzuwarten.

Gesundheitspolitik in Österreich

Anlässlich der geplanten Strukturreform der Sozialversicherungen, die Mitte Dezember verabschiedet werden soll, erfolgte im Sozialausschuss am 14. November 2018 ein ExpertInnenhearing, das sich auch mit den Auswirkungen auf die soziale Krankenversicherung befasste.

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Der österreichische Föderalismus

Unterschiedlichste Themen, wie beispielsweise die aktuelle Debatte um die Finanzierung der Kinderbetreuung, geben immer wieder Anlass zu Diskussionen über die Perspektiven und Zuständigkeiten von Bundesregierung und Bundesländern in Österreich. Doch wie ist das Verhältnis zwischen Bund und Ländern in Österreich aktuell ausgestaltet 

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Aufbau und Kompetenz des Bundesrats im Vergleich

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in der Europäischen Union lebt in einem politischen System mit zwei parlamentarischen Kammern. Die zweite Kammer ist oftmals als Länderparlament strukturiert, wird nicht direkt gewählt und übt im Vergleich zur ersten Kammer meist geringere politische Macht in der Bundesgesetzgebung aus. Der vorliegende Beitrag betrachtet den Österreichischen und den Deutschen Bundesrat im Detail.

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Der Bundesrat – ein österreichisches Spezifikum?

Das österreichische Parlament ist ein Zweikammernparlament, welches sich aus dem Nationalrat und dem Bundesrat zusammensetzt. Das verfassungsmäßig garantierte Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern hat lange Tradition und doch flammt immer wieder eine Debatte über die Rolle des Bundesrates auf. Für eine Diskussion über Sinn und Zweck einer Länderkammer lohnt sich ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern als Ausgangspunkt.

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