Beiträge

Warum die Pandemie keine Revolution hervorruft

Wenn andere rebellieren, zieht sich Österreich ins Biedermeier zurück.

„Mir reicht’s!“ oder „Jetzt sollten wir wirklich auf die Straße gehen“ sind Sprüche, die seit der Ankündigung des dritten Lockdowns häufig zu hören sind; auch von Personen, die sich politisch kaum als rebellisch einstufen würden. Die Analyse ist einfach: Die Bevölkerung mag nicht mehr. Die Pandemie dauert schon lange, zu viele Jobs sind verloren gegangen, noch viel mehr sind spätestens mit den neuen Maßnahmen in Gefahr. Die wirtschaftlichen Folgen der vielen strauchelnden Betriebe bilden den sichtbaren Teil der Krise, die psychischen Folgen hingegen spielen sich häufig hinter verschlossenen Türen ab. Zu Einsamkeit und Depression gesellt sich nun der Verlust von Hoffnung.

Und doch: Im Gegensatz zu anderen Ländern muss sich die österreichische Regierung nicht besonders davor fürchten, dass viele Menschen auf die Straße gehen oder tatsächlich rebelliert wird. Denn es gibt keine Tradition des politischen Widerstands. Dafür hat vor 200 Jahren Clemens Wenzel von Metternich gesorgt.

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Gewalt an Frauen ist kein Frauenproblem

Es ist ein Problem von allen. Jede fünfte Frau in Österreich ist betroffen.

Es gibt für alles einen Gedenk- oder Aktionstag, vom Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember bis zum Weltkatzentag am 8. August, vom Tag des deutschen Schlagers bis zum Weltpastatag. Und jeweils gibt es Menschen, denen diese Tage wichtig sind, beruflich, aufgrund eines Hobbys oder aus einer Erfahrung heraus. Manche dieser Tage wurden eingeführt, um zu sensibilisieren, wie der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Doch es können noch so viele Gebäude an jenem Tag orange beleuchtet werden, wie alle Gedenktage, bleibt der Wille zunächst symbolisch.

Dann werden Statistiken publiziert und Medienberichte verfasst. Wie die Kommentare unter solchen Artikeln zeigen, funktioniert die Sensibilisierung nur bedingt, weil das Wesentlichste fehlt: Bildung. So heißt es dann, dass man selbst keinen einzigen Fall kenne, dass das Problem zu sehr breitgeschlagen werde und Migranten die Schuld für die schlechte Statistik trügen. All diese Kommentare liegen falsch – und das ist nachweisbar.

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In jeder Krise gibt es Momente der Hoffnung

Man kann sich auch gegen Wut entscheiden. Das sieht man in Wien und Washington.

Nichts von alldem wird in kurzer Zeit ausgestanden oder verarbeitet sein. Als Gesellschaft haben wir die Wahl, wie wir der Herausforderung begegnen.

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Terrorismus will Ohnmacht erzeugen

Er gewinnt nur, wenn man als Reaktion Freiheiten, Ethik und Offenheit opfert.

Man fühlt sich so lange sicher, bis etwas geschieht, das die Gewissheiten des Alltags durcheinanderwirbelt. Das Jahr 2020 hat bereits viele solcher Selbstverständlichkeiten verändert. Immer wieder hieß es, man solle in der Krise zusammenhalten. Seit dem Abend des 2. November bekommt diese Aufforderung noch mehr Bedeutung, denn den Schock nach einem Terroranschlag kann man kaum alleine verarbeiten.

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Der unbequeme Rahmen der Demokratie

Warum sich Politiker die Verfassung zu Herzen nehmen sollten.

Unwissenheit schützt nicht vor Bestrafung. Ein Gesetz nicht zu kennen und zu brechen, bewahrt nicht davor, verurteilt zu werden. Das gilt für Verkehrs- oder Steuerdelikte wie für jedes andere Gesetz. Was im Alltag jeder weiß, auch wenn man es nicht immer wahrhaben will, gilt ebenso für das Verhältnis zwischen Politik und Verfassung. Man sollte voraussetzen, dass alle PolitikerInnen die Österreichische Bundesverfassung gelesen und wenn möglich begriffen haben.

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Die Zustimmung zur Demokratie schwächelt

Rund um die Nationalratswahl stimmten nur mehr 63 Prozent der Aussage sehr zu, dass Demokratie trotz Problemen die beste Regierungsform sei. Der Versuch einer Einordnung dieser Zahl.

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Wahrgenommene Korruption in Österreich: Eine Bestandsaufnahme

Expertinnen und Experten nehmen in den letzten Jahren keine Verbesserungen hinsichtlich der Korruption wahr. Die aktuelle Regierung könnte sich daher um die Stärkung von Antikorruptionsmaßnahmen bemühen.

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Effekte der Sozialversicherungsreform für die Gesundheitspolitik

Am 13. Dezember 2018 beschloss der Nationalrat in seiner letzten Sitzung vor der Winterpause die Strukturreform der Sozialversicherungen. Hauptziele dieser Reform, deren Maßnahmen im neuen Sozialversicherungs-Organisationsgesetz fixiert wurden, sind insbesondere Effizienzsteigerungen, Einsparungen, bessere Versorgungsleistungen sowie eine Harmonisierung der Leistungen für die PatientInnen. Der Blogbeitrag vom 29. November 2018 hat die zentralen Governance-Herausforderungen der österreichischen Gesundheitspolitik skizziert. Vor diesem Hintergrund diskutiert der aktuelle Beitrag nun, inwiefern die zentralen Reformmaßnahmen diese Governance-Herausforderungen adressieren.

Zentrale Maßnahmen

Die Krankenversicherung bildet auch nach der Reform neben der Pensions- und Unfallversicherung die dritte Säule der Österreichischen Sozialversicherung. Die Pensionsversicherungsanstalt (PV) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bleiben weiterhin bestehen. Die AUVA muss jedoch eine Reihe von Sparauflagen zu erfüllen und wird zukünftig nicht mehr für UnternehmerInnen zuständig sein.

Das bisher sehr breite Akteursspektrum in der Gesundheitspolitik wird durch die Strukturreform reduziert. Statt 21 Sozialversicherungsträgern wird es zukünftig nur noch fünf geben. Insbesondere drei Maßnahmen, die ab 1. April 2019 eingeleitet werden, sind hierbei zentral: Die neun Gebietskrankenkassen werden zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeführt. Bauern und Unternehmer werden in einer neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) gemeinsam vertreten sein. Weiters wird die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB) durch Zusammenlegung neu geschaffen. Durch Änderungen auf der Personal- und Strukturebene der Kassen soll zudem die Anzahl der Kassenfunktionäre und der Verwaltungsgremien deutlich reduziert und somit erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden.

Auch die Prinzipien der Pflichtversicherung, Solidarität und Selbstverwaltung bleiben mit der neuen Reform erhalten. Als Selbstverwaltungsorgan löst ein neu zu schaffender Dachverband der Sozialversicherungen den bisherigen Hauptverband ab. Er soll weniger FunktionärInnen umfassen und fortan vor allem eine koordinierende Aufgabe für die Sozialversicherungen übernehmen. Darüber hinaus wird der Einfluss der UnternehmerInnen- bzw. ArbeitgebervertreterInnen gegenüber den ArbeitnehmerertreterInnen in diesem Gremium gestärkt. Zudem werden die Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) und des Bundesministeriums für Finanzen im Dachverband ausgeweitet.

Herausforderungen

Da es sich insbesondere um eine Strukturreform der Kassen handelt, stehen vor allem strukturelle Veränderungen im Verwaltungsbereich, Einsparungen und eine österreichweite Vereinheitlichung der Kassenleistungen im Vordergrund. Positive Effekte für die Governance-Strukturen und zentralen Herausforderungen der österreichischen Gesundheitspolitik sind nur bedingt zu erwarten: So bleiben die hohen Koordinationserfordernisse sowohl auf Bundes- oder Bundesländerebene als auch zwischen Bund, Bundesländern und Krankenkassen weiterhin bestehen. Gerade die komplexe Verteilung von Kompetenzen, Finanzierungsstrukturen und Versorgungsstrukturen zwischen Bund, Bundesländern und Krankenkassen wird auch weiterhin eine zentrale Herausforderung in der österreichischen Gesundheitspolitik darstellen. Die einheitliche Beitragseinhebung durch die neue ÖGK sowie die bis 2021 geplante Leistungsharmonisierung könnten zur Vereinheitlichung der Versorgungsleistungen in Österreich beitragen. Ob auf diese Weise auch Verbesserungen in den Problembereichen ambulante Versorgung, Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Ausgleich regionaler, sozialer oder einkommensbezogener Unterschiede bei der Versorgung und/oder Inanspruchnahme von Leistungen erzielt werden, bleibt allerdings abzuwarten.

Gesundheitspolitik in Österreich

Anlässlich der geplanten Strukturreform der Sozialversicherungen, die Mitte Dezember verabschiedet werden soll, erfolgte im Sozialausschuss am 14. November 2018 ein ExpertInnenhearing, das sich auch mit den Auswirkungen auf die soziale Krankenversicherung befasste.

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100 Jahre Österreich – Die Verteidigung der Demokratie

Die historischen Rückblicke zum Geburtstag der Republik rücken ins Bewusstsein, dass Demokratie stets aufs Neue gelernt und verteidigt werden muss.

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