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Effekte der Sozialversicherungsreform für die Gesundheitspolitik

Am 13. Dezember 2018 beschloss der Nationalrat in seiner letzten Sitzung vor der Winterpause die Strukturreform der Sozialversicherungen. Hauptziele dieser Reform, deren Maßnahmen im neuen Sozialversicherungs-Organisationsgesetz fixiert wurden, sind insbesondere Effizienzsteigerungen, Einsparungen, bessere Versorgungsleistungen sowie eine Harmonisierung der Leistungen für die PatientInnen. Der Blogbeitrag vom 29. November 2018 hat die zentralen Governance-Herausforderungen der österreichischen Gesundheitspolitik skizziert. Vor diesem Hintergrund diskutiert der aktuelle Beitrag nun, inwiefern die zentralen Reformmaßnahmen diese Governance-Herausforderungen adressieren.

Zentrale Maßnahmen

Die Krankenversicherung bildet auch nach der Reform neben der Pensions- und Unfallversicherung die dritte Säule der Österreichischen Sozialversicherung. Die Pensionsversicherungsanstalt (PV) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bleiben weiterhin bestehen. Die AUVA muss jedoch eine Reihe von Sparauflagen zu erfüllen und wird zukünftig nicht mehr für UnternehmerInnen zuständig sein.

Das bisher sehr breite Akteursspektrum in der Gesundheitspolitik wird durch die Strukturreform reduziert. Statt 21 Sozialversicherungsträgern wird es zukünftig nur noch fünf geben. Insbesondere drei Maßnahmen, die ab 1. April 2019 eingeleitet werden, sind hierbei zentral: Die neun Gebietskrankenkassen werden zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeführt. Bauern und Unternehmer werden in einer neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) gemeinsam vertreten sein. Weiters wird die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB) durch Zusammenlegung neu geschaffen. Durch Änderungen auf der Personal- und Strukturebene der Kassen soll zudem die Anzahl der Kassenfunktionäre und der Verwaltungsgremien deutlich reduziert und somit erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden.

Auch die Prinzipien der Pflichtversicherung, Solidarität und Selbstverwaltung bleiben mit der neuen Reform erhalten. Als Selbstverwaltungsorgan löst ein neu zu schaffender Dachverband der Sozialversicherungen den bisherigen Hauptverband ab. Er soll weniger FunktionärInnen umfassen und fortan vor allem eine koordinierende Aufgabe für die Sozialversicherungen übernehmen. Darüber hinaus wird der Einfluss der UnternehmerInnen- bzw. ArbeitgebervertreterInnen gegenüber den ArbeitnehmerertreterInnen in diesem Gremium gestärkt. Zudem werden die Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) und des Bundesministeriums für Finanzen im Dachverband ausgeweitet.

Herausforderungen

Da es sich insbesondere um eine Strukturreform der Kassen handelt, stehen vor allem strukturelle Veränderungen im Verwaltungsbereich, Einsparungen und eine österreichweite Vereinheitlichung der Kassenleistungen im Vordergrund. Positive Effekte für die Governance-Strukturen und zentralen Herausforderungen der österreichischen Gesundheitspolitik sind nur bedingt zu erwarten: So bleiben die hohen Koordinationserfordernisse sowohl auf Bundes- oder Bundesländerebene als auch zwischen Bund, Bundesländern und Krankenkassen weiterhin bestehen. Gerade die komplexe Verteilung von Kompetenzen, Finanzierungsstrukturen und Versorgungsstrukturen zwischen Bund, Bundesländern und Krankenkassen wird auch weiterhin eine zentrale Herausforderung in der österreichischen Gesundheitspolitik darstellen. Die einheitliche Beitragseinhebung durch die neue ÖGK sowie die bis 2021 geplante Leistungsharmonisierung könnten zur Vereinheitlichung der Versorgungsleistungen in Österreich beitragen. Ob auf diese Weise auch Verbesserungen in den Problembereichen ambulante Versorgung, Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Ausgleich regionaler, sozialer oder einkommensbezogener Unterschiede bei der Versorgung und/oder Inanspruchnahme von Leistungen erzielt werden, bleibt allerdings abzuwarten.

Gesundheitspolitik in Österreich

Anlässlich der geplanten Strukturreform der Sozialversicherungen, die Mitte Dezember verabschiedet werden soll, erfolgte im Sozialausschuss am 14. November 2018 ein ExpertInnenhearing, das sich auch mit den Auswirkungen auf die soziale Krankenversicherung befasste.

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